Kfz-Unfallversicherung (Kasko)
Mit dieser Versicherung deckt der Versicherer die Sachschäden ab, die dem Versicherten unmittelbar durch die nachfolgend aufgeführten Risiken entstehen können, die mit motorisierten und nicht motorisierten Landfahrzeugen, Anhängern oder Wohnwagen, Arbeitsmaschinen, gummibereiften Traktoren und anderen landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen einhergehen Maschinen, die in der Police aufgeführt sind und für den Straßenverkehr zugelassen sind.
a) Das Fahrzeug kollidiert mit motorisierten oder nicht motorisierten Fahrzeugen, die auf der Straße oder der Schiene eingesetzt werden können,
b) Unfälle wie das Auftreffen eines festen oder beweglichen Objekts auf das Fahrzeug infolge plötzlicher äußerer Einwirkungen oder das Auftreffen des Fahrzeugs auf ein solches Objekt, das Umkippen, Stürzen oder Rollen, sowohl während der Fahrt als auch im Stillstand, ohne den Willen des Versicherten oder des Person, die das Fahrzeug führt,
c) Schäden, die durch böswilliges oder arglistiges Handeln Dritter sowie durch handlungsunfähige Personen verursacht werden,
d) Fahrzeug brennt,
e) Diebstahl oder versuchter Diebstahl des Fahrzeugs oder Fahrzeugteilen
Im Kfz-Versicherungsantrag wird der Versicherungsschutz unter den folgenden Produktnamen und Inhalten gewährt;
Enge Versicherung: Dies ist das Produkt, für das einige der oben genannten Versicherungsgruppen versichert sind.
Versicherung: Dies ist das Produkt, das alle oben genannten Versicherungsgruppen abdeckt.
Erweiterte Versicherung: Dies ist das Produkt, das alle oben genannten Versicherungsgruppen und einige der Risiken abdeckt, die mit einem Zusatzvertrag in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Versicherungsschutz einbezogen werden können.
Vollkaskoversicherung: Dies ist das Produkt, das alle oben genannten Versicherungsgruppen und alle Risiken abdeckt, die mit einem Zusatzvertrag in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Versicherungsschutz einbezogen werden können.
Wenn der Inhalt des Versicherungsschutzes mit einem der oben genannten Produkte übereinstimmt, enthält der Versicherungstitel den Namen des betreffenden Produkts in Buchstaben mit einer Schriftgröße von mindestens 16.
Andere als die in diesen Allgemeinen Bedingungen genannten Formulierungen über den Umfang des Versicherungsschutzes können in der Police nicht verwendet werden. Die Namen der verkauften Produkte müssen mit der gegebenen Garantie kompatibel sein.
Verkehrsversicherung
Der Versicherer kann im Rahmen der gesetzlichen Haftung des Versicherten gemäß der Straßenverkehrsordnung Nr. 2918 Schadensersatzansprüche geltend machen, deren Inhalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, und zwar aufgrund des Todes oder der Verletzung Dritter oder der Beschädigung von Wenn während des Betriebs des Kraftfahrzeugs etwas in der Police festgelegt ist, ist der zum Zeitpunkt des Unfalls gültige Pflichtversicherungsschutz im Rahmen seiner Grenzen verpflichtet.
Der Versicherungsumfang beschränkt sich auf die Ersatzansprüche, die Dritte im Rahmen des Haftpflichtrisikos des Versicherten im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes vom Versicherten verlangen können.
Schäden, die durch Anhänger oder Sattelauflieger (auch Leichtanhänger) oder je nach Fahrzeug durch das Abschleppen eines Fahrzeugs verursacht werden, sind durch die Versicherung des Abschleppwagens abgedeckt. Allerdings sind Anhänger, die der Personenbeförderung dienen, in den Versicherungsschutz einbezogen, sofern für sie eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, deren besondere Bedingungen in der Police aufgeführt sind.
Zur Verhütung oder Schadensminderung bei einem Unfall werden die dem Versicherungsnehmer entstehenden angemessenen und zwingenden Aufwendungen vom Versicherer im Rahmen der Deckungsgrenzen übernommen. Diese Versicherung deckt die Verteidigung des Versicherten gegen ungerechtfertigte Ansprüche gemäß der allgemeinen Bedingung B.2.4 ab. im Rahmen der Bereitstellung des Artikels bereitstellt.
Persönliche Unfallversicherung
Persönliche Unfallversicherung; Sie bietet Schutz vor dem unfreiwilligen Tod oder der dauerhaften Invalidität des Versicherten infolge plötzlicher und unerwarteter Unfälle, die dem Versicherten während der Versicherungsdauer widerfahren können.
Als Unfälle gelten folgende Situationen:
a) Einatmen von Gasen, die plötzlich und unerwartet entstehen.
b) Verletzungen, Verstauchungen und Brüche von Muskeln und Nerven infolge von Verbrennungen oder plötzlichen Bewegungen.
c) Vergiftungen durch Schlangen- oder Insektenbisse.
d) Tod oder körperliche Funktionsstörungen durch Tollwut infolge eines Bisses.
e) Der Versicherte stirbt gegen seinen Willen oder erleidet infolge eines plötzlichen, von außen eintretenden Ereignisses eine körperliche Fehlfunktion.
Die folgenden Punkte können als zusätzliche Deckung zur Police hinzugefügt werden:
a) Das Benutzen und Fahren von Motorrädern und Krafträdern,
b) Hochseefischerei, Hüte- und Jagdjagd, Jagd auf Wildschweine und andere Wildtiere sowie Jagd im Hochgebirge,
c) Bergsteigen durch Besteigen von Bergen und Hochland, alle Sportarten, die auf Schnee oder Eis ausgeübt werden (z. B. Skifahren, Schlittschuhlaufen, Hockey und Boxen); Speerwerfen, Hindernisreiten, Polo, Rugby, Fechten, Gewichtheben, Ringen, Boxen, Basketball, Fußball und Segeln sowie schwere und gefährliche Turnbewegungen und professionelle Sportbewegungen,
d) Sportwettkämpfe aller Art sowie Geschwindigkeits- und Langstreckenrennen,
e) Flug in der Luft in einer anderen Eigenschaft als einem Passagier,
f) Erdbeben, Überschwemmung, Vulkanausbruch und Erdrutsch.
g) Eingriffe, die infolge terroristischer Handlungen und Sabotage gemäß dem Antiterrorgesetz Nr. 3713 erfolgen oder von autorisierten Stellen durchgeführt werden, um diese Handlungen zu verhindern und ihre Auswirkungen zu verringern.
Optionale finanzielle Haftpflichtversicherung
Der Versicherer deckt die gesetzliche Haftung ab, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs ergibt, dessen Angaben in der Police angegeben sind und das gemäß der Straßenverkehrsordnung und den Allgemeinen Bestimmungen dem Fahrzeugbetreiber gehört, sowie den Teil des Fahrzeugs, der über die Pflicht hinausgeht Die Grenzen der finanziellen Haftpflichtversicherung (Verkehrsversicherung) liegen im Rahmen des Versicherungsschutzes und der in der Police aufgeführten Garantie(n).
Darüber hinaus gewährleistet diese Versicherung die Verteidigung des Versicherungsnehmers vor ungerechtfertigten Ansprüchen.
Als zusätzliche Deckung kann das Risiko „Vermögensschäden“ in die Police aufgenommen werden.